Nach § 73 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) muss jedes Unternehmen einen Präventivdienst, das sind Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmediziner (AM), bestellen.
Sollte Ihr Unternehmen einen Arbeitsmediziner benötigen, kontaktieren Sie mich bitte um weitere Details zu besprechen, bzw. ein Angebot einzuholen.