Die Führerscheinuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung, die dazu dient, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Die Führerscheinuntersuchung ist gemäß §8 FSG für alle Führerscheinbewerber verpflichtend. Das ärztliche Gutachten zur Erhebung der Fahrtauglichkeit kann nur durch einen hierzu vom Landeshauptmann ermächtigten sachverständigen Arzt durchgeführt werden.
Wer benötigt diese Untersuchung?
o Erstuntersuchung im Rahmen der Führerscheinausbildung
o Wiederholungsuntersuchungen für Verlängerung Ihrer Lenkberechtigung der Gruppe 2 (C, D und E) alle 5 Jahre zwischen 46.
und 60. Lebensjahr und alle 2 Jahre ab dem 60. Lebensjahr
o Untersuchung für das Umschreiben ausländischer Fahrlizenzen (aus Nicht-EU Staaten mit Hauptwohnsitz in Österreich)
Leistungsumfang
o Durchführung der ärztlichen Untersuchung
o Sehtest
o Ärztliches Gutachten
Was benötigen Sie für die Untersuchung?
Bitte nehmen Sie folgende Dokumente zum Untersuchungstermin mit:
o Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
o Bei Brillenträgern: Brille, Bescheinigung der Brillenstärke (Optiker)
o Bei Kontaktlinsenträgern: Nehmen Sie bitte Behälter und Flüssigkeit zum Herausnehmen mit, da die Sehschärfe auch ohne
Kontaktlinsen geprüft wird
KostenDie Kosten der Führerscheinuntersuchung sind in Österreich einheitlich geregelt:
o Gruppe 1 – Führerschein A, B, B+E, F: € 35,00
o Gruppe 2 – neuer und abgelaufener Führerschein C, D, C+E und D+E sowie die Unterklassen C1 und C1+E: € 50,00
o Wiederholungsuntersuchung (Führerschein noch nicht abgelaufen) C, D und E: € 30,00